Die Bestellung dieser Rechtspflegeorgane richtet sich nach dem Universitätsgesetz und dem Universitätsstatut.
Disziplinarkommission
Die Disziplinarkommission setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, welche(r) zur Universität weder in einem Dienstverhältnis steht noch immatrikuliert ist. Hinzukommen zwei Ordentliche Professorinnen oder Professoren sowie je ein Angehöriger oder eine Angehörige des Mittelbaus und der Studentenschaft. Die Disziplinarkommission spricht Recht bei schuldhaften Verstössen gegen die Ordnung der Universität.
Rekurskommission
Die Rekurskommission setzt sich zusammen aus vier Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren, von denen einer oder eine als Präsidentin oder Präsident fungiert. Hinzukommen je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelbaus und der Studentenschaft. Die Rekurskommission entscheidet bei Rekursen gegen Verfügungen von Universitätsorganen, welche gestützt auf Studien- oder Prüfungsvorschriften erlassen wurden.
Weitere universitäre Rechtspflegeorgane und Schlichtungsverfahren
In sämtlichen übrigen Belangen kann in erster Instanz Rekurs beim Senatsausschuss erhoben werden. Diese Streitigkeiten sollen jedoch primär im Rahmen einer gütlichen Einigung über die zuständige Schlichtungsstelle erledigt werden. Letzte universitätsinterne Rechtsmittelinstanz ist der Universitätsrat.
Beratungsstellen, Ombudsstelle, Meldestelle für Missstände, Forschungskommission
Bei Fragen oder Problemen rund um das Studium, die Arbeit, die Verletzung der Persönlichkeit, den Schutz der persönlichen Integrität und die Würde von Universitätsangehörigen stehen Ihne die verschiedenen Beratungsstellen zur Verfügung.
Die universitäre Ombudsstelle hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen den Universitätsangehörigen zu fördern und Konflikte auf informellem Weg zu lösen, wenn die Beteiligten direkt keine Lösung finden können.
Die unabhängige Meldestelle für Missstände (Whistleblowerstelle) kann bei Verdacht auf rechtswidrige Handlungen oder unlauteres Verhalten kontaktiert werden. Mitarbeitende der HSG sowie ihrer Institute und Forschungsstellen, Studierende und externe Partner können hier auch anonym Meldungen über vermutete oder tatsächliche Verstösse zu erstatten.
Bei Verletzung der Integrität wissenschaftlicher Arbeiten ist das Präsidium der Forschungskommission die richtige Anlaufstelle.