Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am ICC Moot Court 2022-23 ist jetzt offen. Werde Mitglied des Teams und bereichere deine Ausbildung im Bereich internationales Recht und internationale Beziehungen mit einem praktischen Kurs und einer super Erfahrung!
Am ICC Moot Court können jährlich Masterstudierende der Studiengänge MLaw, MLE, MIA und MIL teilnehmen.
Bitte sende Deine Bewerbung mit einem kurzen Motivationsschreiben und CV per Email bis zum 07. September 2022 an den Moot Court Assistierenden Martin Bader, martin.bader@student.unisg.ch. Der Kurs ist nicht Teil des Bidding-Systems der HSG. Herr Bader steht auch für weitere Informationen und Auskünfte zur Verfügung.
Für weitere Informationen, siehe den call for application, die Erfahrungsberichte sowie die Fälle der letzten Jahre auf der rechten Seite.
1) Was ist der International Criminal Court Moot Court?
Jedes Jahr nehmen etwa 100 Teams aus der ganzen Welt am International Criminal Court (ICC) Moot Court teil. In diesem Wettbewerb bearbeiten die Studententeams in einem simulierten Gerichtsprozess einen fiktiven Fall vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. An das Verfahrensrecht dieses Gerichtshofs angelehnt, wird der Prozess so realitätsnah wie möglich durchgeführt. Ein Richterteam, das sich aus erfahrenen Richtern internationaler Gerichte, Professoren sowie juristischen Praktikern zusammensetzt, bewertet die Leistung der Studierenden.
Jedes teilnehmende Team (3-5 Studierende) vertritt die Ankläger- und die Verteidigerseite plus entweder die Regierungsseite oder den gesetzlichen Vertreter der Opfer. Die jeweiligen Parteien der einzelnen Teams treffen auf die entsprechenden Gegenseiten eines anderen Teams und messen mit ihnen ihre Präsentations- und Debattierfähigkeiten. Zuvor wird die Qualität (Rechtskenntnisse, Argumentationstechnik, Kreativität, Überzeugungskraft) der einzureichenden Schriftsätze (written memorials) begutachtet. Der gesamte Wettbewerb wird in englischer Sprache durchgeführt.
2) Persönlicher Gewinn einer Teilnahme
Die Teilnahme am ICC Moot Court bietet Studierenden der Universität St. Gallen die seltene Gelegenheit, in einem kompetitiven Umfeld auf internationaler Ebene quasi „spielerisch“ ihre Kompetenzen in mehrfacher Hinsicht auszubauen: Bei der Ausarbeitung der Schriftsätze und mündlichen Plädoyers wird einerseits vorhandenes Fachwissen verbreitert und vertieft; andererseits werden parallel berufsspezifische Qualifikationen (Rhetorik, Argumentationstechnik usw.) geschult. Angesichts der beschränkten Zahl der TeilnehmerInnen ist das Betreuungsverhältnis in diesem Kurs optimal. Der Lerneffekt ist entsprechend enorm hoch. Zudem treffen die Studierenden auf international renommierte Juristen sowie andere junge Leute, die sich für das Völkerrecht und insbesondere das Völkerstrafrecht interessieren. Dies führt zu tollen Erfahrungen und neuen Kontakten.
3) Ablauf des Wettbewerbs
a) Vorbereitungsphase (September – Oktober)
Die Studierenden machen sich mit der Materie des Völkerstrafrechts vertraut und bereiten die Schriftliche Phase vor.
b) Schriftliche Phase (November – Februar)
Vom November bis im Februar müssen die Schriftsätze (memorials) angefertigt werden. In diesem Zeitraum wird durch die Teammitglieder nach intensiver Recherche und Einarbeitung in den Fall eine Argumentationsstrategie erarbeitet und bis zur Abgabe der memorials immer weiter verfeinert. Während dieser Phase wird der Grundstein für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb gelegt, wobei insbesondere kreatives Denken, logisches Vorgehen und eine solide juristische Arbeitsweise gefragt sind.
c) Mündliche Phase (Februar - Mai)
Schon einige Zeit vor Abgabe der memorials beginnt das Team mit der Vorbereitung der mündlichen Plädoyers (oral pleadings). Hier muss durch rhetorisches Können und sicheres Beherrschen der eigenen Argumentation überzeugt werden. Nur so kann dem Richtergremium erfolgreich der eigene Standpunkt dargelegt werden, können Zwischenfragen der Richter beantwortet und gegnerische Argumente entkräftet werden.
Im Wettbewerb werden drei der maximal fünf teilnehmenden Studierenden jeweils die Position einer Seite vertreten, wobei sie von den anderen Teammitgliedern unterstützt werden.
4) Bewerbung
Wünschenswerte Qualifikationen von Interessentinnen und Interessenten sind Grundkenntnisse im Völkerrecht und gute Englischkenntnisse, da der gesamte Wettbewerb in englischer Sprache durchgeführt wird.
Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Interviews mit allen Interessentinnen und Interessenten geführt. Diese Gespräche dienen dazu, dem Lehrstuhl einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen. Dabei wird insbesondere auf die Motivation und Teamfähigkeit sowie auf die Sprachgewandtheit (Englisch) geachtet. Für die Auswahl der Teammitglieder gibt es aber keine starren Regeln. Daher sollte sich – unabhängig von Noten – jede(r) bewerben, die oder der bereit ist, sich mit Freude und grosser Einsatzbereitschaft in die Bearbeitung des Falls einzubringen. Es sollte jedoch klar sein, dass die Teilnahme am International Criminal Court Moot Court zeitintensiv ist. Es werden deshalb auch 15 Credits dafür vergeben.
Austauschstudenten
Auch Austauschstudenten können sich bewerben. Bei einem nur einsemestrigen Aufenthalt an der Universität St.Gallen (im Herbstsemester) wird man nur in der schriftlichen Phase mitarbeiten. Die Prüfungsleistung besteht dann aus einem Essay zu einer der Fragen, die Gegenstand des aktuellen Falls sind.